KI-Kennzeichnungspflicht für Fotografen
Muss ich meine Hochzeitsfotos neuerdings als KI labeln?
Seit Anfang August 2026 ist sie da: die neue KI-Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act. Und seitdem höre ich immer mal verunsicherte Fragen wie diese: „Muss ich jetzt jedes bearbeitete Foto als KI kennzeichnen? Auch meine Hochzeitsfotos?“
Die Entwarnung kommt gleich mal vorweg: Nein. Natürlich musst du nicht jedes mit KI bearbeitete Foto kennzeichnen. Aber ganz ohne „Hausaufgaben“ kommen wir Fotografinnen und Fotografen auch nicht aus dieser neuen Nummer raus. Deswegen gibt es hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst – kompakt und mit einer Faustregel, die du dir leicht merken kannst.
Was ist jetzt eigentlich neu?
Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), auch bekannt als EU AI Act. Er verpflichtet zur Transparenz bei bestimmten KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten – Bildern, Videos, Audio, teils auch Texten. Das ist gut und wichtig. Denn auch wenn schon immer geschöpft und gefälscht wurde … inzwischen kann halt jede/r (fast) alles manipulieren und generieren und sofort weltweit verbreiten. Wenn also jetzt und in Zukunft noch mehr und perfekter „Bildmaterial“ sehr umfangreich bearbeitet oder überhaupt generiert wird, muss unterschieden werden zwischen „echten“ Fotos/Videos und „fotorealistischen“ Erzeugnissen. Jedenfalls in Zusammenhängen, in denen mit KI veränderte oder generierte Fotos oder Videos „täuschen“ (um es mal ganz vorsichtig auszudrücken). Du kannst dir sicher lebhaft vorstellen, was nicht gekennzeichnetes Bildmaterial in dokumentarischen, redaktionellen (Nachrichten), juristischen (Beweise), wissenschaftlichen (Belege), sozialen (Manipulation), wirtschaftlichen (Werbung) … Umfeldern anrichten kann.
Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen:
- Anbieter sind die Software-Hersteller – Adobe, Skylum, Midjourney und Co. Sie müssen ihre KI-Ausgaben technisch, maschinenlesbar markieren (z.B. über Metadaten wie C2PA). Darum kümmert sich die Software – nicht du.
- Betreiber sind alle, die ein KI-Werkzeug beruflich einsetzen. Das sind wir, sobald wir generative Füllung, KI-Himmelaustausch oder einen Bildgenerator nutzen. Uns trifft die Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung – aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wichtig für alle, die nur privat fotografieren: Rein private, nicht-berufliche Nutzung von KI fällt gar nicht unter die Kennzeichnungspflicht für Betreiber.
Wenn du „nur“ privat fotografierst, lies diesen Post unbedingt trotzdem weiter, denn das Thema ist grundsätzlich und für alle enorm wichtig und gerade wir FotografInnen sollten uns mit der KI-Kennzeichnungspflicht einigermaßen auskennen und richtig mit ihr umgehen können. Selbst dann, wenn wir womöglich am wenigsten Interesse daran haben, dass der Prozess des Fotografierens und die Fotos als Ergebnisse unserer Kreativität und Arbeit von der KI übernommen und dann „für echt“ ausgegeben und eingesetzt werden.
Die wichtige Frage ist: Manipulierst du mit Hilfe der KI technisch oder inhaltlich?
Das Gesetz macht selbst die entscheidende Unterscheidung: Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht, wenn die KI nur bei der Standardbearbeitung geholfen hat und dabei nichts wesentlich verändert wurde, was auf dem Bild zu sehen ist.
Daraus lässt sich eine einfache Faustregel ableiten:
Verändert die KI die Bildaussage – also was auf dem Foto zu sehen ist – oder verstärkt sie nur, was ohnehin schon da war?
Reine Optimierung = kein Problem. Neuer Bildinhalt = kennzeichnen.
Konkret für den Alltag:
Keine Kennzeichnung nötig (klassische Bearbeitung, auch KI-gestützt):
- Belichtung, Weißabgleich, Kontrast, Zuschnitt
- Schärfen, Entrauschen (auch mit KI-Entrauschung)
- Dezente Hautretusche, kleine Störflecken oder Sensorstaub wegstempeln
- Farbkorrektur und dein persönlicher Bearbeitungs-Look
Kennzeichnung besser bzw. nötig (die KI erzeugt neuen Bildinhalt):
- Generative Füllung, wenn dadurch Personen, Objekte oder größere Bildbereiche hinzukommen oder verschwinden
- Himmel austauschen
- Generatives Erweitern über den Bildrand hinaus
- Komplett per Text-Prompt erzeugte Bilder
Das Titelbild und die beiden folgenden „Fotos“ habe ich mit einem ganz einfachen Prompt (Eine Familie (Vater, Mutter und Tochter) fährt mit dem Wohnmobil in den Urlaub; Blick von vorn in das Wohnmobil.) generieren lassen. Oben und unten links hat Adobe Firefly Image 3 sehr mäßige Ergebnisse geliefert, unten rechts war Adobe Firefly Image 5 (recht flott und etwas stimmiger) am Werk.
Aber: die schlechten Bilder sind ja nicht das Problem. Manchmal erheitern sie uns, oft nerven sie. Die mit Hilfe von KI wirklich gut gemachten, perfekt manipulierten oder erzeugten Ergebnisse können sehr gefährlich werden.
Grauzone (mittelgroße Eingriffe wie das Entfernen eines auffälligen Objekts im Hintergrund): Hier gilt „im Zweifel kennzeichnen“ – ein kurzer Hinweis schadet nie, ein fehlender kann aber vielleicht teuer werden.
Und meine Hochzeitsfotos jetzt konkret?
Hochzeitsfoto sind wohl nicht das „Kernziel“ des AI Act. Nein, es geht um’s Prinzip. Und damit werden eben alle KI-Manipulationen entsprechend einsortiert. Dein normaler Workflow – Lightroom-Entwicklung, Farbabstimmung, Hautretusche, kleine Ausbesserungen – bleibt völlig unberührt. Da ändert sich für dich nichts. Erst wenn du gezielt generative KI einsetzt, um den Inhalt eines Bildes zu verändern – zum Beispiel um einen fehlenden Trauzeugen „hineinzuphotoshoppen“ oder den Himmel komplett auszutauschen –, solltest du das kennzeichnen. Ein kurzer, unaufdringlicher Hinweis in der Bildunterschrift oder im Abspann reicht meistens völlig aus.
Was hältst du vom Brautpaar oben? Gibt es da eine kennzeichnungspflichtige Erweiterung oder ändert sie die Bildaussage nicht?
Was droht bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes (deines Konzerns 🙂 – dazu kommen mögliche Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht, wenn ein Bild Kundinnen und Kunden täuscht. Für uns als kleine Fotografen sind das eher abstrakte Zahlen, aber sie zeigen: Das ist schon alles ernst gemeint.
Drei praktische Tipps für deinen Alltag
- Kurzes Bearbeitungsprotokoll führen. Notiere dir bei größeren Eingriffen kurz, welches Tool du wofür genutzt hast. Das hilft dir und – falls nötig – auch deinen Kunden.
- Im Zweifel kennzeichnen. Ein dezenter Hinweis kostet dich nichts, schützt dich aber im Graubereich.
- Bei größeren Eingriffen mit Kunden sprechen, besonders wenn Bilder öffentlich verwendet werden – etwa für Social Media oder auf der eigenen Website.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Zweifelsfällen lohnt sich das Gespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
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